Dienstrad für Arbeitgeber

Das Dienstrad-Leasing ist schon lange kein Geheimtipp mehr. Tausende Arbeitnehmer und Selbstständige setzen auf das Prinzip und kommen so deutlich günstiger an ihr Traumbike. Möglich macht es die steuerliche Förderung des Gesetzesgebers, die den Verkehr entlasten und die Umwelt schützen soll.

Deine Vorteile als Arbeitgeber

Attraktivität für Arbeitnehmer
Als Arbeitgeber das Dienstrad-Leasing anzubieten hat sich als wirksames Incentive bei der Suchung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewährt.
Expertise der Marktführer
Wir bieten das Dienstrad-Leasing in Kooperationen mit den führenden Anbietern an. Damit bieten wir dir die Expertise der Marktführer, damit deine Firma davon profitiert.
Gesündere Mitarbeiter
Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Rad unterwegs sind oder zur Arbeit fahren, sind im Schnitt zwei Tage pro Jahr weniger krank.
Services rund ums Rad
Je nach Anbieter können deine Mitarbeiter Services wie eine Vollkaskoversicherung oder jährliche Inspektionen hinzubuchen. Erkundige dich bei deinem Wunschanbieter und sichere dir den preisgekrönten ROSE-Service für dein Bike!
Schlanke Verwaltung
Unsere Anbieter setzen in der Regel auf ein Online-Portal für einen einfachen und schnellen Ablauf. Die Ansprechpartner im Support unterstützen dich bei allen Fragen gerne persönlich.
Karma-Punkte
Radfahren hält fit, macht Spaß und den Kopf frei. Und für die Umwelt gibt es kein besseres Fortbewegungsmittel. Aber das weißt du ja schon.
Keine Mindestabnahmemenge
Bei unseren Anbietern gibt es keine Mindestabnahmemengen. Egal ob ein Mitarbeiter aufs Dienstrad umsteigen will oder die gesamte Firma – sie freuen sich über jeden einzelnen Dienstradler.
Jedes ROSE Bike
Jedes ROSE Bike kann ein Dienstrad werden. Deine Mitarbeiter sind an keinerlei Ausstattung oder Biketyp gebunden, sondern können frei entscheiden, ob es ein sportliches Rennrad, alltagstaugliches E-Bike oder Mountainbike werden soll. Plus: auch leasingfähiges Zubehör kann je nach Anbieter mit in die Ersparnis fließen.

Wie kann ich meinen Arbeitnehmern ein Dienstrad anbieten?

Schritt 1: Informieren
Das Dienstrad-Leasing lässt sich individuell auf deine Bedürfnisse zuschneiden. Wähle einfach deinen Wunsch-Anbieter an und nimm unverbindlich Kontakt mit ihm auf.
Schritt 2: Kostenfrei Rahmenvertrag abschließen
Du bist überzeugt? Dann kannst du nun den Rahmenvertrag mit deinem Wunsch-Anbieter abschließen. Übrigens: es gibt keine Mindestabnahmemenge.
Schritt 3: Dienstrad im Unternehmen bekannt machen
Alles ist unterzeichnet, dann kannst du nun deine Belegschaft über die neue Möglichkeit des Dienstrad-Leasings informieren. Unsere Anbieter stellen dir dazu maßgeschnürte Kommunikationspakete zur Verfügung. So begeisterst du deine Mitarbeiter!
Schritt 4: Radeln und freuen!
Bestellung und Verwaltung der ROSE Diensträder erledigen sich mit wenigen Mausklicks über die ROSE Website und dem Online-Portal deines Anbieters.

TIPP: Das Dienstrad als Gehaltsextra

Du steigerst deine Attraktivität als Arbeitgeber noch einmal deutlich - und deine Mitarbeiter fahren komplett steuerfrei!

Welche Vorteile haben meine Arbeitnehmer durch das Dienstrad?

Bis zu 40 % Ersparnis
Ein Dienstrad ist immer günstiger als der Direktkauf. Durch die vorteilhafte neue Steuerregelung (0,25-%-Regel) können bis zu 40 % gespart werden! Bei der Gehaltsumwandlung wird die monatliche Leasingrate einfach vom Gehalt einbehalten.
Privat und beruflich nutzbar
Das Dienstrad können deine Arbeitnehmer nach Lust und Laune nutzen: egal ob auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit.
Gut für Gesundheit und Umwelt
An Staus vorbeifahren, in Form bleiben, die Parkplatzsuche sparen und noch dazu etwas Gutes für das Klima tun – es gibt kein besseres Fortbewegungsmittel für Fitness und Umwelt.
Der ROSE-Service
Je nach Anbieter können Services wie eine Vollkaskoversicherung oder jährliche Inspektionen hinzugebucht oder bereits integriert werden. Ein Extra-Plus an Komfort bieten darüber hinaus die zusätzlich buchbaren jährlichen Inspektionen.
Freie Wahl
Egal ob E-Bike, Fitness Bike, Rennrad oder MTB – alle hochwertigen Fahrräder im ROSE Sortiment können Diensträder werden. Plus: auch leasingfähiges Zubehör kann mit in die Ersparnis fließen.

Arbeitgeber, die auf ROSE vertrauen

BMW

BMW

SAP

SAP

BOSCH

BOSCH

Commerzbank

Commerzbank

DB

DB

IBM

IBM

Lufthansa

Lufthansa

bp

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Dienstrad-FAQ

  • Wer bezahlt die Leasingrate?
    Wer bezahlt die Leasingrate?
    Mit der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate einfach als Teil deines Brutto-Lohns einbehalten und von deinem Arbeitgeber gezahlt. Du musst dich nach Abschluss des Vertrags um nichts mehr kümmern.
  • Wie viele Räder kann ich als Dienstrad leasen?
    Wie viele Räder kann ich als Dienstrad leasen?
    Gerne kannst du auch mehrere Fahrräder über das Dienstrad-Leasing bestellen. Die Anzahl an geleasten Fahrrädern pro Arbeitnehmer ist unbegrenzt, kann jedoch vom Arbeitgeber im Rahmenvertrag begrenzt werden. Für jedes Fahrrad oder E-Bike ist ein eigener Überlassungsvertrag zu unterzeichnen.
  • Wer darf mein Dienstrad fahren?
    Wer darf mein Dienstrad fahren?
    In der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das Dienstrad nutzen (z.B. Ehe- oder Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder sowie im Haushalt gemeldete Personen). Es sei denn, dein Arbeitgeber schließt dies aus. Bitte erkundige dich jeweils bei deinem Anbieter und Arbeitgeber nach den Regelungen.
  • Warum ist ein Dienstrad günstiger als der Direktkauf?
    Warum ist ein Dienstrad günstiger als der Direktkauf?
    Das liegt an den steuerlichen Vorteilen fürs Leasing eines Dienstrads. Bei Dienstrad per Gehaltsumwandlung bezahlst du als Arbeitnehmer die gesamten Kosten oder einen Teil davon aus dem Bruttolohn. Ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil ist für Arbeitnehmer zu versteuern, allerdings seit 2020 nur noch mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises – statt wie zuvor mit 0,5 %. Mit dem anbieterspezifischen Rechner kannst du die Auswirkungen auf Steuern und Sozialbeiträge sehen.
  • Was ist leasingfähiges Zubehör?
    Was ist leasingfähiges Zubehör?
    Leasingfähiges Zubehör kann in das Leasing einbezogen und im jeweiligen Angebot aufgeführt werden. Das bringt dir dieselbe Ersparnis wie bei deinem Dienstrad. Ohne Preisgrenze sind dies fest verbundene Teile wie: z.B. Beleuchtung, Minipumpe (mit Rahmenhalterung), Flaschenhalter, Gepäckträger, Smartphone-Halterung, Kindersitze, Pedale, Klingel, Rückspiegel, Schutzbleche oder Wattmessgeräte. Bis zu 150 € je Teil können aber auch einbezogen werden: z.B. ansteckbare Beleuchtung, Radcomputer/Tacho mit GPS, Fahrradkorb, Fahrradtaschen oder ein zweites Ladegerät. Nicht leasingfähig sind hingegen: z.B. Bekleidung, Trinkflasche, Standpumpe, Fahrradanhänger und Co. Eine übersichtliche Liste findest du jeweils auf den Websites unserer Anbieter.
  • Was passiert nach 36 Monaten?
    Was passiert nach 36 Monaten?
    In der Vergangenheit haben unsere Anbieter die Möglichkeit zur Übernahme des Dienstrads nach Ende der Leasinglaufzeit geboten, wenn sie dies gewünscht haben. Bitte informiere dich auf den Seiten unserer Anbieter zu den Details.
  • Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem Dienstrad?
    Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem Dienstrad?
    Es bieten sich je nach Anbieter verschiedene Möglichkeiten, denen dein Arbeitgeber und der Anbieter zustimmen müssen. Bei einigen Anbietern kannst du zum Beispiel den Vertrag vorzeitig beenden, zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, den Vertrag und das Dienstrad an einen anderen Mitarbeiter übertragen oder das Dienstrad kann vom Arbeitgeber übernommen werden. Bitte erkundige dich bei deinem Anbieter nach den Möglichkeiten und Bedingungen.
  • Ich habe gehört, Diensträder sind jetzt komplett steuerfrei. Stimmt das?
    Ich habe gehört, Diensträder sind jetzt komplett steuerfrei. Stimmt das?
    Seit 2020 gibt es zwei Möglichkeiten: Dienstrad per Gehaltsumwandlung mit verbesserter steuerlicher Förderung und Dienstrad als Gehaltsextra mit kompletter Steuerfreiheit. Bei Dienstrad per Gehaltsumwandlung bezahlst du die Kosten für dein individuelles Bike aus deinem eigenen Bruttolohn (es findet also eine Gehaltsumwandlung statt). Den geldwerten Vorteil musst du versteuern, allerdings dank einer neuen Steuerregelung (0,25 %-Regel) seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises statt mit 0,5 %. Bei JobRad als Gehaltsextra trägt dein Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Damit ist dein Dienstrad für dich seit dem 1. Januar 2019 steuerfrei (der geldwerte Vorteil ist nicht zu versteuern).
  • Welchen Service gibt es für Dienstradler?
    Welchen Service gibt es für Dienstradler?
    Um dein Bike-Leasing noch komfortabler zu machen, gibt es je nach Anbieter Service-Leistungen, die im Angebot integriert oder aber zubuchbar sind. Darunter fallen zum Beispiel eine Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie oder einen Inspektions-Zuschuss. Was bei deinem Dienstrad-Anbieter möglich ist, erfährst du auf der jeweiligen Website unserer Anbieter.
  • Was ist die Dienstrad-Inspektion?
    Was ist die Dienstrad-Inspektion?
    Damit dein E-Bike oder Fahrrad stets seine Dienste leistet und unbekümmert seine Kilometer herunterbricht, gibt es je nach Anbieter optional hinzubuchbare Inspektionen als Service-Option. Diese wählst du beim Abschluss deines Leasingvertrags aus. Bitte erkundige dich bei deinem Dienstrad-Anbieter nach den Konditionen.
  • Kann jeder Arbeitgeber Dienstrad anbieten?
    Kann jeder Arbeitgeber Dienstrad anbieten?
    Ja. Für tarifgebundene Unternehmen findest du hier aktuelle Informationen zum Dienstrad und der Vereinbarkeit von Tarifverträgen.
  • Welche Leasinglaufzeiten und welche Gebrauchtkaufpreise sind bei JobRad möglich?
    Welche Leasinglaufzeiten und welche Gebrauchtkaufpreise sind bei JobRad möglich?
    Die Leasinglaufzeit bei JobRad beträgt immer 36 Monate. Zum Leasingende kalkuliert JobRad im Vorteilsrechner derzeit mit einem erwarteten Gebrauchtkaufpreis in Höhe von 18 % des Kaufpreises.

Dienstrad-FAQ

Wer bezahlt die Leasingrate?
Mit der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate einfach als Teil deines Brutto-Lohns einbehalten und von deinem Arbeitgeber gezahlt. Du musst dich nach Abschluss des Vertrags um nichts mehr kümmern.
Wie viele Räder kann ich als Dienstrad leasen?
Gerne kannst du auch mehrere Fahrräder über das Dienstrad-Leasing bestellen. Die Anzahl an geleasten Fahrrädern pro Arbeitnehmer ist unbegrenzt, kann jedoch vom Arbeitgeber im Rahmenvertrag begrenzt werden. Für jedes Fahrrad oder E-Bike ist ein eigener Überlassungsvertrag zu unterzeichnen.
Wer darf mein Dienstrad fahren?
In der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das Dienstrad nutzen (z.B. Ehe- oder Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder sowie im Haushalt gemeldete Personen). Es sei denn, dein Arbeitgeber schließt dies aus. Bitte erkundige dich jeweils bei deinem Anbieter und Arbeitgeber nach den Regelungen.
Warum ist ein Dienstrad günstiger als der Direktkauf?
Das liegt an den steuerlichen Vorteilen fürs Leasing eines Dienstrads. Bei Dienstrad per Gehaltsumwandlung bezahlst du als Arbeitnehmer die gesamten Kosten oder einen Teil davon aus dem Bruttolohn. Ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil ist für Arbeitnehmer zu versteuern, allerdings seit 2020 nur noch mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises – statt wie zuvor mit 0,5 %. Mit dem anbieterspezifischen Rechner kannst du die Auswirkungen auf Steuern und Sozialbeiträge sehen.
Was ist leasingfähiges Zubehör?
Leasingfähiges Zubehör kann in das Leasing einbezogen und im jeweiligen Angebot aufgeführt werden. Das bringt dir dieselbe Ersparnis wie bei deinem Dienstrad.
Ohne Preisgrenze sind dies fest verbundene Teile wie: z.B. Beleuchtung, Minipumpe (mit Rahmenhalterung), Flaschenhalter, Gepäckträger, Kindersitze, Pedale, Klingel, Rückspiegel, Schutzbleche oder Wattmessgeräte.
Bis zu 150 € je Teil können aber auch einbezogen werden: z.B. ansteckbare Beleuchtung, Radcomputer/Tacho mit GPS oder ein zweites Ladegerät. Nicht leasingfähig sind hingegen: z.B. Bekleidung, Trinkflasche, Standpumpe, Fahrradanhänger und Co.
Eine übersichtliche Liste findest du jeweils auf den Websites unserer Anbieter.
Was passiert nach 36 Monaten?
In der Vergangenheit haben unsere Anbieter die Möglichkeit zur Übernahme des Dienstrads nach Ende der Leasinglaufzeit geboten, wenn sie dies gewünscht haben. Bitte informiere dich auf den Seiten unserer Anbieter zu den Details.
Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem Dienstrad?
Es bieten sich je nach Anbieter verschiedene Möglichkeiten, denen dein Arbeitgeber und der Anbieter zustimmen müssen. Bei einigen Anbietern kannst du zum Beispiel den Vertrag vorzeitig beenden, zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, den Vertrag und das Dienstrad an einen anderen Mitarbeiter übertragen oder das Dienstrad kann vom Arbeitgeber übernommen werden. Bitte erkundige dich bei deinem Anbieter nach den Möglichkeiten und Bedingungen.
Ich habe gehört, Diensträder sind jetzt komplett steuerfrei. Stimmt das?
Seit 2020 gibt es zwei Möglichkeiten: Dienstrad per Gehaltsumwandlung mit verbesserter steuerlicher Förderung und Dienstrad als Gehaltsextra mit kompletter Steuerfreiheit. Bei Dienstrad per Gehaltsumwandlung bezahlst du die Kosten für dein individuelles Bike aus deinem eigenen Bruttolohn (es findet also eine Gehaltsumwandlung statt). Den geldwerten Vorteil musst du versteuern, allerdings dank einer neuen Steuerregelung (0,25 %-Regel) seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises statt mit 0,5 %.
Bei JobRad als Gehaltsextra trägt dein Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Damit ist dein Dienstrad für dich seit dem 1. Januar 2019 steuerfrei (der geldwerte Vorteil ist nicht zu versteuern).
Welchen Service gibt es für Dienstradler?
Um dein Bike-Leasing noch komfortabler zu machen, gibt es je nach Anbieter Service-Leistungen, die im Angebot integriert oder aber zubuchbar sind. Darunter fallen zum Beispiel eine Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie oder einen Inspektions-Zuschuss. Was bei deinem Dienstrad-Anbieter möglich ist, erfährst du auf der jeweiligen Website unserer Anbieter.