Dienstrad für Selbstständige
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Dienstrad-FAQ
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Mit der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate einfach als Teil deines Brutto-Lohns einbehalten und von deinem Arbeitgeber gezahlt. Du musst dich nach Abschluss des Vertrags um nichts mehr kümmern.
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Gerne kannst du auch mehrere Fahrräder über das Dienstrad-Leasing bestellen. Die Anzahl an geleasten Fahrrädern pro Arbeitnehmer ist unbegrenzt, kann jedoch vom Arbeitgeber im Rahmenvertrag begrenzt werden. Für jedes Fahrrad oder E-Bike ist ein eigener Überlassungsvertrag zu unterzeichnen.
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In der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das Dienstrad nutzen (z.B. Ehe- oder Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder sowie im Haushalt gemeldete Personen). Es sei denn, dein Arbeitgeber schließt dies aus. Bitte erkundige dich jeweils bei deinem Anbieter und Arbeitgeber nach den Regelungen.
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Das liegt an den steuerlichen Vorteilen fürs Leasing eines Dienstrads. Bei Dienstrad per Gehaltsumwandlung bezahlst du als Arbeitnehmer die gesamten Kosten oder einen Teil davon aus dem Bruttolohn. Ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil ist für Arbeitnehmer zu versteuern, allerdings seit 2020 nur noch mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises – statt wie zuvor mit 0,5 %. Mit dem anbieterspezifischen Rechner kannst du die Auswirkungen auf Steuern und Sozialbeiträge sehen.
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Leasingfähiges Zubehör kann in das Leasing einbezogen und im jeweiligen Angebot aufgeführt werden. Das bringt dir dieselbe Ersparnis wie bei deinem Dienstrad. Ohne Preisgrenze sind dies fest verbundene Teile wie: z.B. Beleuchtung, Minipumpe (mit Rahmenhalterung), Flaschenhalter, Gepäckträger, Smartphone-Halterung, Kindersitze, Pedale, Klingel, Rückspiegel, Schutzbleche oder Wattmessgeräte. Bis zu 150 € je Teil können aber auch einbezogen werden: z.B. ansteckbare Beleuchtung, Radcomputer/Tacho mit GPS, Fahrradkorb, Fahrradtaschen oder ein zweites Ladegerät. Nicht leasingfähig sind hingegen: z.B. Bekleidung, Trinkflasche, Standpumpe, Fahrradanhänger und Co. Eine übersichtliche Liste findest du jeweils auf den Websites unserer Anbieter.
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Dies ist selbstverständlich möglich. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für dein Dienstrad – bei der Gehaltsumwandlung immer auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP). Ein Rabatt wirkt sich also auf die Höhe der Umwandlungsrate auf, nicht aber auf die Versteuerung des Dienstrads.
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In der Vergangenheit haben unsere Anbieter die Möglichkeit zur Übernahme des Dienstrads nach Ende der Leasinglaufzeit geboten, wenn sie dies gewünscht haben. Bitte informiere dich auf den Seiten unserer Anbieter zu den Details.
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Es bieten sich je nach Anbieter verschiedene Möglichkeiten, denen dein Arbeitgeber und der Anbieter zustimmen müssen. Bei einigen Anbietern kannst du zum Beispiel den Vertrag vorzeitig beenden, zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, den Vertrag und das Dienstrad an einen anderen Mitarbeiter übertragen oder das Dienstrad kann vom Arbeitgeber übernommen werden. Bitte erkundige dich bei deinem Anbieter nach den Möglichkeiten und Bedingungen.
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Seit 2020 gibt es zwei Möglichkeiten: Dienstrad per Gehaltsumwandlung mit verbesserter steuerlicher Förderung und Dienstrad als Gehaltsextra mit kompletter Steuerfreiheit. Bei Dienstrad per Gehaltsumwandlung bezahlst du die Kosten für dein individuelles Bike aus deinem eigenen Bruttolohn (es findet also eine Gehaltsumwandlung statt). Den geldwerten Vorteil musst du versteuern, allerdings dank einer neuen Steuerregelung (0,25 %-Regel) seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises statt mit 0,5 %. Bei JobRad als Gehaltsextra trägt dein Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Damit ist dein Dienstrad für dich seit dem 1. Januar 2019 steuerfrei (der geldwerte Vorteil ist nicht zu versteuern).
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Um dein Bike-Leasing noch komfortabler zu machen, gibt es je nach Anbieter Service-Leistungen, die im Angebot integriert oder aber zubuchbar sind. Darunter fallen zum Beispiel eine Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie oder einen Inspektions-Zuschuss. Was bei deinem Dienstrad-Anbieter möglich ist, erfährst du auf der jeweiligen Website unserer Anbieter.
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Damit dein E-Bike oder Fahrrad stets seine Dienste leistet und unbekümmert seine Kilometer herunterbricht, gibt es je nach Anbieter optional hinzubuchbare Inspektionen als Service-Option. Diese wählst du beim Abschluss deines Leasingvertrags aus. Bitte erkundige dich bei deinem Dienstrad-Anbieter nach den Konditionen.
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Ja. Für tarifgebundene Unternehmen findest du hier aktuelle Informationen zum Dienstrad und der Vereinbarkeit von Tarifverträgen.
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Die Leasinglaufzeit bei JobRad beträgt immer 36 Monate. Zum Leasingende kalkuliert JobRad im Vorteilsrechner derzeit mit einem erwarteten Gebrauchtkaufpreis in Höhe von 18 % des Kaufpreises.
Dienstrad-FAQ
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Wer bezahlt die Leasingrate?
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Wie viele Räder kann ich als Dienstrad leasen?
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Wer darf mein Dienstrad fahren?
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Warum ist ein Dienstrad günstiger als der Direktkauf?
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Was ist leasingfähiges Zubehör?
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Kommen auch ermäßigte Räder als Dienstrad in Frage?
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Was passiert nach 36 Monaten?
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Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem Dienstrad?
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Ich habe gehört, Diensträder sind jetzt komplett steuerfrei. Stimmt das?
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Welchen Service gibt es für Dienstradler?