Dienstrad für Arbeitnehmer

Das Dienstrad-Leasing ist schon lange kein Geheimtipp mehr. Tausende Arbeitnehmer und Selbstständige setzen auf das Prinzip und kommen so deutlich günstiger an ihr Traumbike. Möglich macht es die steuerliche Förderung des Gesetzesgebers, die den Verkehr entlasten und die Umwelt schützen soll.

Unsere Partner für das Dienstrad-Leasing

Deine Vorteile

Bis zu 40 % Ersparnis
Mit dem Dienstrad-Leasing sparst du im Vergleich zum Direktkauf. Durch die vorteilhafte Versteuerung sind das sogar bis zu 40 %! Die Abwicklung der Umwandlungsrate erfolgt ganz bequem über die monatliche Lohnabrechnung.
Privat und beruflich nutzbar
Dein Dienstrad kannst du nach Lust und Laune einsetzen: im Alltag, in der Freizeit und – wenn du möchtest – natürlich auch auf dem Weg zur Arbeit.
Gut für Gesundheit und Umwelt
Fahr einfach an den Staus vorbei, spare dir die lästige Suche nach einem Parkplatz, bleib in Form und tue dabei noch etwas Gutes für das Klima – es gibt kein besseres Fortbewegungsmittel für deine Fitness und die Umwelt.
Der ROSE-Service
Je nach Anbieter kannst du Services wie eine Vollkaskoversicherung oder jährliche Inspektionen hinzubuchen. Erkundige dich bei deinem Anbieter und sichere dir den preisgekrönten ROSE-Service für dein Bike!
Freie Wahl
Jedes ROSE Bike kann dein neues Dienstrad werden. Du bist an keinerlei Ausstattung oder Biketyp gebunden, sondern kannst frei entscheiden, ob es ein sportliches Rennrad, alltagstaugliches E-Bike oder Mountainbike werden soll. Plus: auch leasingfähiges Zubehör kann je nach Anbieter mit in die Ersparnis fließen.
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Ready for commuting

Minimalistisches Design und maximale Power für den Weg zur Arbeit

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Beispielrechnung

des Leasinganbieters JobRad

Berechnungsgrundlage:
Gehaltsumwandlung, unverheirateter Arbeitnehmer, Bruttomonatsgehalt 3.000,00 €. Steuerklasse 1, keine Kinder, BaWü, ges. RV, KiSt, KV, Zusatzbeitrag Krankenkasse 1,0 %, Arbeitnehmer wählt die Inspektion, Arbeitgeber ist vorsteuerabzugsberechtigt und trägt Versicherungsrate. Die Berechnung der Ersparnis basiert auf der Übernahme des JobRads am Ende der Leasingzeit.

Wie bestelle ich mein Dienstrad?

Schritt 1: ROSE Dienstrad auswählen
Suche dir aus unserem Sortiment dein Wunschrad mit dem passenden, leasingfähigen Zubehör aus. Gerne helfen dir auch unsere Berater bei der Wahl.
Schritt 2: Überlassungsvertrag abschließen
Falls dein Arbeitgeber noch kein Dienstrad-Leasing anbietet, kannst du ihn auf das Fahrradleasing ansprechen. Gerne kannst du auch den Anbieter deiner Wahl kontaktieren und sie setzen sich schnellstmöglich mit deinem Arbeitgeber in Verbindung, um ihn zu beraten. Sobald dein Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem Dienstrad-Anbieter geschlossen hat, kannst du dein ROSE Traumbike bestellen.
Wenn dein Arbeitgeber das Dienstrad-Leasing bereits anbietet, kannst du ihn direkt kontaktieren und mit ihm einen Leasingvertrag abschließen.
Schritt 3: Traumbike bestellen
Du hast die Freigabe vom Arbeitgeber? Dann kann es losgehen. Lege dein Traumbike samt leasingfähigem Zubehör in den Warenkorb und wähle beim Checkout „Dienstrad-Leasing“ als Zahlungsart aus. Wir senden dir nun das Angebot zu. Je nach Anbieter musst du dieses zum Beispiel über das Online-Portal hochladen. Bitte folge den Anweisungen deines Dienstrad-Leasing-Anbieters.
Schritt 4: Bezahlen
In Kürze lassen wir dir eine Auftragsbestätigung zukommen und schon bald auch dein Bike. Die Bezahlung erfolgt dann automatisiert mit einer Laufzeit von 36 Monaten als Leasing-Rate über dein Gehalt (sogenannte Gehaltsumwandlung). Viel Spaß beim Fahren!

Hier findest du das passende Bike

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Dienstrad-FAQ

  • Wer bezahlt die Leasingrate?
    Wer bezahlt die Leasingrate?
    Mit der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate einfach als Teil deines Brutto-Lohns einbehalten und von deinem Arbeitgeber gezahlt. Du musst dich nach Abschluss des Vertrags um nichts mehr kümmern.
  • Wie viele Räder kann ich als Dienstrad leasen?
    Wie viele Räder kann ich als Dienstrad leasen?
    Gerne kannst du auch mehrere Fahrräder über das Dienstrad-Leasing bestellen. Die Anzahl an geleasten Fahrrädern pro Arbeitnehmer ist unbegrenzt, kann jedoch vom Arbeitgeber im Rahmenvertrag begrenzt werden. Für jedes Fahrrad oder E-Bike ist ein eigener Überlassungsvertrag zu unterzeichnen.
  • Wer darf mein Dienstrad fahren?
    Wer darf mein Dienstrad fahren?
    In der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das Dienstrad nutzen (z.B. Ehe- oder Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder sowie im Haushalt gemeldete Personen). Es sei denn, dein Arbeitgeber schließt dies aus. Bitte erkundige dich jeweils bei deinem Anbieter und Arbeitgeber nach den Regelungen.
  • Warum ist ein Dienstrad günstiger als der Direktkauf?
    Warum ist ein Dienstrad günstiger als der Direktkauf?
    Das liegt an den steuerlichen Vorteilen fürs Leasing eines Dienstrads. Bei Dienstrad per Gehaltsumwandlung bezahlst du als Arbeitnehmer die gesamten Kosten oder einen Teil davon aus dem Bruttolohn. Ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil ist für Arbeitnehmer zu versteuern, allerdings seit 2020 nur noch mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises – statt wie zuvor mit 0,5 %. Mit dem anbieterspezifischen Rechner kannst du die Auswirkungen auf Steuern und Sozialbeiträge sehen.
  • Was ist leasingfähiges Zubehör?
    Was ist leasingfähiges Zubehör?
    Leasingfähiges Zubehör kann in das Leasing einbezogen und im jeweiligen Angebot aufgeführt werden. Das bringt dir dieselbe Ersparnis wie bei deinem Dienstrad. Ohne Preisgrenze sind dies fest verbundene Teile wie: z.B. Beleuchtung, Minipumpe (mit Rahmenhalterung), Flaschenhalter, Gepäckträger, Smartphone-Halterung, Kindersitze, Pedale, Klingel, Rückspiegel, Schutzbleche oder Wattmessgeräte. Bis zu 150 € je Teil können aber auch einbezogen werden: z.B. ansteckbare Beleuchtung, Radcomputer/Tacho mit GPS, Fahrradkorb, Fahrradtaschen oder ein zweites Ladegerät. Nicht leasingfähig sind hingegen: z.B. Bekleidung, Trinkflasche, Standpumpe, Fahrradanhänger und Co. Eine übersichtliche Liste findest du jeweils auf den Websites unserer Anbieter.
  • Was passiert nach 36 Monaten?
    Was passiert nach 36 Monaten?
    In der Vergangenheit haben unsere Anbieter die Möglichkeit zur Übernahme des Dienstrads nach Ende der Leasinglaufzeit geboten, wenn sie dies gewünscht haben. Bitte informiere dich auf den Seiten unserer Anbieter zu den Details.
  • Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem Dienstrad?
    Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem Dienstrad?
    Es bieten sich je nach Anbieter verschiedene Möglichkeiten, denen dein Arbeitgeber und der Anbieter zustimmen müssen. Bei einigen Anbietern kannst du zum Beispiel den Vertrag vorzeitig beenden, zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, den Vertrag und das Dienstrad an einen anderen Mitarbeiter übertragen oder das Dienstrad kann vom Arbeitgeber übernommen werden. Bitte erkundige dich bei deinem Anbieter nach den Möglichkeiten und Bedingungen.
  • Ich habe gehört, Diensträder sind jetzt komplett steuerfrei. Stimmt das?
    Ich habe gehört, Diensträder sind jetzt komplett steuerfrei. Stimmt das?
    Seit 2020 gibt es zwei Möglichkeiten: Dienstrad per Gehaltsumwandlung mit verbesserter steuerlicher Förderung und Dienstrad als Gehaltsextra mit kompletter Steuerfreiheit. Bei Dienstrad per Gehaltsumwandlung bezahlst du die Kosten für dein individuelles Bike aus deinem eigenen Bruttolohn (es findet also eine Gehaltsumwandlung statt). Den geldwerten Vorteil musst du versteuern, allerdings dank einer neuen Steuerregelung (0,25 %-Regel) seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises statt mit 0,5 %. Bei JobRad als Gehaltsextra trägt dein Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Damit ist dein Dienstrad für dich seit dem 1. Januar 2019 steuerfrei (der geldwerte Vorteil ist nicht zu versteuern).
  • Welchen Service gibt es für Dienstradler?
    Welchen Service gibt es für Dienstradler?
    Um dein Bike-Leasing noch komfortabler zu machen, gibt es je nach Anbieter Service-Leistungen, die im Angebot integriert oder aber zubuchbar sind. Darunter fallen zum Beispiel eine Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie oder einen Inspektions-Zuschuss. Was bei deinem Dienstrad-Anbieter möglich ist, erfährst du auf der jeweiligen Website unserer Anbieter.
  • Was ist die Dienstrad-Inspektion?
    Was ist die Dienstrad-Inspektion?
    Damit dein E-Bike oder Fahrrad stets seine Dienste leistet und unbekümmert seine Kilometer herunterbricht, gibt es je nach Anbieter optional hinzubuchbare Inspektionen als Service-Option. Diese wählst du beim Abschluss deines Leasingvertrags aus. Bitte erkundige dich bei deinem Dienstrad-Anbieter nach den Konditionen.
  • Kann jeder Arbeitgeber Dienstrad anbieten?
    Kann jeder Arbeitgeber Dienstrad anbieten?
    Ja. Für tarifgebundene Unternehmen findest du hier aktuelle Informationen zum Dienstrad und der Vereinbarkeit von Tarifverträgen.
  • Welche Leasinglaufzeiten und welche Gebrauchtkaufpreise sind bei JobRad möglich?
    Welche Leasinglaufzeiten und welche Gebrauchtkaufpreise sind bei JobRad möglich?
    Die Leasinglaufzeit bei JobRad beträgt immer 36 Monate. Zum Leasingende kalkuliert JobRad im Vorteilsrechner derzeit mit einem erwarteten Gebrauchtkaufpreis in Höhe von 18 % des Kaufpreises.

Dienstrad-FAQ

Wer bezahlt die Leasingrate?
Mit der Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate einfach als Teil deines Brutto-Lohns einbehalten und von deinem Arbeitgeber gezahlt. Du musst dich nach Abschluss des Vertrags um nichts mehr kümmern.
Wie viele Räder kann ich als Dienstrad leasen?
Gerne kannst du auch mehrere Fahrräder über das Dienstrad-Leasing bestellen. Die Anzahl an geleasten Fahrrädern pro Arbeitnehmer ist unbegrenzt, kann jedoch vom Arbeitgeber im Rahmenvertrag begrenzt werden. Für jedes Fahrrad oder E-Bike ist ein eigener Überlassungsvertrag zu unterzeichnen.
Wer darf mein Dienstrad fahren?
In der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das Dienstrad nutzen (z.B. Ehe- oder Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder sowie im Haushalt gemeldete Personen). Es sei denn, dein Arbeitgeber schließt dies aus. Bitte erkundige dich jeweils bei deinem Anbieter und Arbeitgeber nach den Regelungen.
Warum ist ein Dienstrad günstiger als der Direktkauf?
Das liegt an den steuerlichen Vorteilen fürs Leasing eines Dienstrads. Bei Dienstrad per Gehaltsumwandlung bezahlst du als Arbeitnehmer die gesamten Kosten oder einen Teil davon aus dem Bruttolohn. Ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil ist für Arbeitnehmer zu versteuern, allerdings seit 2020 nur noch mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises – statt wie zuvor mit 0,5 %. Mit dem anbieterspezifischen Rechner kannst du die Auswirkungen auf Steuern und Sozialbeiträge sehen.
Was ist leasingfähiges Zubehör?
Leasingfähiges Zubehör kann in das Leasing einbezogen und im jeweiligen Angebot aufgeführt werden. Das bringt dir dieselbe Ersparnis wie bei deinem Dienstrad.
Ohne Preisgrenze sind dies fest verbundene Teile wie: z.B. Beleuchtung, Minipumpe (mit Rahmenhalterung), Flaschenhalter, Gepäckträger, Kindersitze, Pedale, Klingel, Rückspiegel, Schutzbleche oder Wattmessgeräte.
Bis zu 150 € je Teil können aber auch einbezogen werden: z.B. ansteckbare Beleuchtung, Radcomputer/Tacho mit GPS oder ein zweites Ladegerät. Nicht leasingfähig sind hingegen: z.B. Bekleidung, Trinkflasche, Standpumpe, Fahrradanhänger und Co.
Eine übersichtliche Liste findest du jeweils auf den Websites unserer Anbieter.
Was passiert nach 36 Monaten?
In der Vergangenheit haben unsere Anbieter die Möglichkeit zur Übernahme des Dienstrads nach Ende der Leasinglaufzeit geboten, wenn sie dies gewünscht haben. Bitte informiere dich auf den Seiten unserer Anbieter zu den Details.
Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem Dienstrad?
Es bieten sich je nach Anbieter verschiedene Möglichkeiten, denen dein Arbeitgeber und der Anbieter zustimmen müssen. Bei einigen Anbietern kannst du zum Beispiel den Vertrag vorzeitig beenden, zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, den Vertrag und das Dienstrad an einen anderen Mitarbeiter übertragen oder das Dienstrad kann vom Arbeitgeber übernommen werden. Bitte erkundige dich bei deinem Anbieter nach den Möglichkeiten und Bedingungen.
Ich habe gehört, Diensträder sind jetzt komplett steuerfrei. Stimmt das?
Seit 2020 gibt es zwei Möglichkeiten: Dienstrad per Gehaltsumwandlung mit verbesserter steuerlicher Förderung und Dienstrad als Gehaltsextra mit kompletter Steuerfreiheit. Bei Dienstrad per Gehaltsumwandlung bezahlst du die Kosten für dein individuelles Bike aus deinem eigenen Bruttolohn (es findet also eine Gehaltsumwandlung statt). Den geldwerten Vorteil musst du versteuern, allerdings dank einer neuen Steuerregelung (0,25 %-Regel) seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises statt mit 0,5 %.
Bei JobRad als Gehaltsextra trägt dein Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Damit ist dein Dienstrad für dich seit dem 1. Januar 2019 steuerfrei (der geldwerte Vorteil ist nicht zu versteuern).
Welchen Service gibt es für Dienstradler?
Um dein Bike-Leasing noch komfortabler zu machen, gibt es je nach Anbieter Service-Leistungen, die im Angebot integriert oder aber zubuchbar sind. Darunter fallen zum Beispiel eine Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie oder einen Inspektions-Zuschuss. Was bei deinem Dienstrad-Anbieter möglich ist, erfährst du auf der jeweiligen Website unserer Anbieter.